Häufig gestellte Fragen

  • Wie kann ich mich anmelden? Eine Anmeldung kann persönlich oder auf der Webseite der VHS erfolgen. Die Öffnungszeiten findet ihr hier. Bei der Anmeldung ist es wichtig, dass ihr mitteilt, wo wir euch am besten erreichen, damit ihr bei Kursausfällen etc. rechtzeitig informiert werden könnt.
  • Wie finde ich den richtigen Kurs? In allen inhaltlichen Fragen werdet ihr in den Fachbereichen beraten. Die Kontaktdaten unserer Fachbereichsleiter entnehmt ihr bitte unserer Webseite.
  • Wann erhalte ich den Teilnahmeausweis? Nach persönlicher Anmeldung unmittelbar in der Geschäftsstelle oder nach der Anmeldung im Internet per Post oder E-Mail-Anhang. Sollte euer Teilnahmeausweis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung eingegangen sein, nehmt bitte Kontakt mit der VHS auf (vhs@duesseldorf.de).
  • Wie kann ich bezahlen? Mit der Anmeldung besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Veranstaltungsentgeltes. Die Bezahlung kann  durch ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat beziehungsweise durch Angabe der Bankdaten während der Online-Anmeldung erfolgen. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird die VHS ermächtigt, die zu entrichtenden Gebühren mittels Lastschrift vom Konto einzuziehen. Sofern das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Sollte die Lastschrift jedoch wegen fehlerhafter Kontoangaben, mangelnder Deckung oder Widerspruchs nicht eingelöst werden, berechnen die Banken sowie die VHS Entgelte, die ihr zusätzlich tragen müsst.
  • Wonach richtet sich das Entgelt? Rechtsgrundlage der Erhebung von Teilnahmeentgelten ist die Entgeltordnung der VHS. Die Entgeltordnung könnt ihr im Kassenraum der Geschäftsstelle der Volkshochschule oder hier einsehen. Die Entgelthöhe je Unterrichtsstunde richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden. Erreicht ein Kurs die erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmenden nicht, kann der Kurs mit Zustimmung der VHS und im Einvernehmen mit den Teilnehmenden mit erhöhtem Entgelt oder verkürzter Laufzeit durchgeführt werden. Eine Rückumwandlung (bei späterem Erreichen der Mindestteilnehmendenzahl) ist nicht möglich.
  • Gibt es Entgeltermäßigungen? Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Entgeltermäßigungen: Bei Kursen und Seminaren (einschließlich Bildungsurlaub) wird eine Ermäßigung bzw. ein Nachlass des Teilnahmeentgeltes in Höhe von 20% für Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienst-Leistende sowie für Inhaberinnen und Inhaber der Familienkarte auf eine Veranstaltung des Fachbereichs Familienbildung je Semester gewährt. Eine Ermäßigung bzw. ein Nachlass in Höhe von 50% wird für Schülerinnen und Schüler, für Inhaberinnen und Inhaber des Düsselpasses, für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), für Arbeitslosengeldempfängerinnen und Arbeitslosengeldempfänger (SGB III), für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger (SGB XII) gewährt. Eine Ermäßigung bzw. ein Nachlass in Höhe von 20 Euro wird für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte Düsseldorf auf eine Veranstaltung je Semester und für Inhaberinnen und Inhaber des Neubürgergutscheinheftes Düsseldorf auf eine Veranstaltung gewährt. Vorträge und Führungen bzw. Rundgänge, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Prüfungsentgelte, Arbeitsmaterial- und Nebenkosten, z.B. ADV-Umlage sind nichtermäßigungs- bzw. nachlassfähig. Bereits ermäßigte bzw. nicht ermäßigungsfähige Veranstaltungen sind im Programm entsprechend gekennzeichnet.
  • Bis wann kann ich mich anmelden? Anmeldungen sind grundsätzlich bis zum Beginn einer Veranstaltung möglich. Ausnahmen sind im Programm bzw. im Internet mit einem entsprechenden Anmeldeschluss gekennzeichnet (z. B. Prüfungen).
  • Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich von der Veranstaltung zurücktreten? Ein Rücktritt ist grundsätzlich bis zum Kursbeginn möglich. Ist ein Anmeldeschluss angegeben, ist ein Rücktritt nur bis zu diesem Zeitpunkt durchführbar. Besondere Fristen gibt es bei Seminaren, Bildungsurlauben, Exkursionen und Studienreisen sowie bei Prüfungen. Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Mündliche oder telefonische Rücktrittsmeldungen bei der Kursleitung werden nicht akzeptiert. Für den Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro fällig. Bei nicht fristgerechtem Rücktritt ist das volle Entgelt zu zahlen. Nichterscheinen zum Kurs gilt nicht als Rücktritt und entbindet somit nicht von der Zahlungspflicht. Bereits eine einmalige Teilnahme verpflichtet zur Entrichtung des gesamten Kursentgeltes.
  • In welchen Fällen bekomme ich mein Geld zurück? Sofern eine Veranstaltung nicht zustande kommt bzw. nach dem ersten Veranstaltungstermin eingestellt werden muss, wird das Entgelt nicht abgebucht. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Einzelleistungen bzw. auf Ersatz bei versäumten Veranstaltungsterminen oder Teilen hiervon.
  • Erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung? Bei regelmäßiger Kursteilnahme (Fehlzeiten maximal 20 Prozent) könnt ihr kostenlose Teilnahmebescheinigungen vier Wochen vor Kursende bei der Kursleitung beantragen. Teilnahmebescheinigungen für vergangene Veranstaltungen können bis zu drei Jahren nach Ende der Veranstaltung ausgestellt werden.
  • Geschenkgutscheine Gutscheine sind zu den angegebenen Öffnungszeiten erhältlich.
  • Parkgebühren Die VHS bietet euch für die Kursdauer die Ermäßigung der Parkgebühren im Parkhaus Contipark an. Dazu muss das Parkticket in der Volkshochschule, 2. Etage vor Raum 2.01, mit dem dort verfügbaren Gerät kodiert werden.
  • Was passiert im Notfall? Im Falle einer Evakuierung ist den Anweisungen der Notfallhelfenden zu folgen. Die Aufzüge dürfen dann nicht mehr benutzt werden. Wenn ihr auf die Nutzung der Aufzüge angewiesen seid und daher im Evakuierungsfall Hilfe benötigt, wendet euch bitte vor Veranstaltungsbesuch an Martina Koch, Telefon 0211 89 92432.
  • Haftung Die VHS übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste jeglicher Art. Es werden keine Kosten erstattet, die durch die vergebliche Anreise bei kurzfristigen Ausfällen von Veranstaltungen entstehen, wenn der VHS die Benachrichtigung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufgrund von fehlender oder mangelhafter Angabe der Kommunikationsverbindungen nicht möglich war. Auch weitere Schadensersatzansprüche in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen.
  • Verbraucherstreitbeilegungsverfahren Über die Internetseite der VHS https://www.duesseldorf.de/vhs/service.html wird man unter „Online-Streitbeilegung OS-Plattform“ über den Button „MEHR“ direkt auf die Internetseite der Online-Streitbeilegung geleitet. Dort wird die Teilnahme am Verbraucherstreitbeilegungsverfahren erklärt und Fragen hierzu erläutert.
  • Wo finde ich die AGBs der VHS? Auf unserer Website befinden sich unter dem Menüpunkt „Unsere Services“ die Allgemeinen sowie die Besonderen Geschäftsbedingungen der VHS Düsseldorf.